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Unfallgutachten

Eins vorweg; Sie haben gesetzlich das Recht auf einen eigenen Gutachter, sofern Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben. Diese Rechtsgrundlage ist den meisten Geschädigten nicht bekannt. Die gegnerische Versicherung, die den Schaden begleichen muss, hat das Interesse so wenig wie möglich zu bezahlen und versucht deshalb das eigene Gutachten durchzusetzen, das nicht immer objektiv ist. Aus diesem Grund, sollten Sie einen unparteiischen Gutachter beauftragen, damit die verursachten Schäden konkret und vor allem in vollem Umfang erfasst und beglichen werden. Dieses Kfz-Unfallschadensgutachten ist für Sie eine Absicherung bei einem Autounfall, das von qualifizierten Experten erstellt wird.
Dabei werden Aspekte wie sichtbare und versteckte Schäden am Fahrzeug, der Hergang des Unfalls, der Wert vor dem Unfall sowie eventuelle Wertminderungen und anfallende Reparaturkosten betrachtet. Basierend darauf wird dargestellt, ob eine Reparatur sinnvoll ist oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dies stellt eine detaillierte Schadensanalyse Ihres Fahrzeugs dar und stellt sicher, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. 
Die gegnerische Versicherung muss die Gesamtkosten inkl. den Kosten für den unparteiischen Gutachter, den Sie beauftragt haben, lt. §91 der Zivilprozessordnung übernehmen. Das heißt, dass Sie keinerlei finanzielles Risiko eingehen, wenn Sie einen KFZ-Gutachter beauftragen.

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