Kaskogutachten
Im Gegensatz zum Unfallschaden, wo die Schadensregulierung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen wird, übernimmt bei Kaskoschadengutachten Ihre eigene Kaskoversicherung, sofern Sie selbst den Schaden verursacht haben.
Die Kaskoversicherung ist eine optionale Zusatzleistung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Hierbei wird zwischen Teil- und Vollkasko-Versicherung unterschieden. Beide schützen vor unterschiedlichen Risiken, wie Schäden durch den Zusammenstoß mit Wildtieren, Diebstahl, Vandalismus, Glasschäden, Kabelschäden durch Marderbiss, Schäden durch Unwetter, Brand und Explosion, etc. Diese Optionen variieren je nach Umfang und Versicherung. Somit hängt es von dem Inhalt des Versicherungsvertrags ab, ob und welche Schäden und in welchem Umfang durch die Kaskoversicherung übernommen werden.
Solange es sich um einen vertraglich versicherten Schadensfall handelt, ist ein Kaskogutachten sinnvoll. Wenn die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten verweigert, können Sie das Gutachten als Verhandlungsgrundlage nehmen und sich rechtlich absichern, weil dies vor Gericht Bestand hat und für Sie als ein wichtiges Beweismittel darstellt. Des weiteren wird der Schaden durch ein Kaskogutachten objektiv bewertet, da der Kfz-Gutachter unparteiisch ein Gutachten des entstandenen Schadens erstellt.
Grundsätzlich wird ein Kaskogutachten bei folgenden Fällen empfohlen:
- Einbruch in Ihrem Fahrzeug
- Diebstahl
- Vandalismus
- Fahrerflucht (wenn der Schädiger nicht bekannt ist)
- Glasschäden
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.
- Zusammenstoß mit Wildtieren
- Selbstverschuldeter Unfall